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Wie hoch schätzen wir die Entschädigungshöhe, wenn nach unserem Vergesellschaftungsgesetz (VergG-E) vergesellschaftet wird und wie kommt diese Schätzung zustande?
Nach überschlägiger Schätzung beträgt der Vergesellschaftungswert der rund 210.000 zu überführenden Wohnungen zum Bewertungsstichtag 2026 rund 15,2 Milliarden Euro, bei einer Bandbreite von rund 14 bis 16,5 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 11,0 Milliarden Euro auf die Gebäude und rund 4,2 Milliarden Euro auf den Boden. Die Gebäude werden nach dem Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes bewertet, das auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer angewendet wird. Der Boden wird nach den Bodenrichtwerten der Jahre 2011 bis 2013 bewertet und mit der Inflation fortgeschrieben; die Bodenpreissteigerung seither bleibt unberücksichtigt. Je Quadratmeter Wohnfläche entspricht das rund 1.190 Euro. Die Entschädigung ist haushaltsneutral aus den Mieteinnahmen refinanzierbar: Nach Abzug der Kosten für Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung decken die heutigen Mieten die Zinsen für die gesamte Bandbreite und lassen Raum für eine Tilgung über 100 Jahre.
Wir als Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen haben eine Studie in Auftrag gegeben, die ein Berechnungsmodell für die Refinanzierung möglicher Entschädigungssummen entwickelt. Die Studie zeigt, welche Entschädigungssummen aus den Mieteinnahmen der vergesellschafteten Wohnungen refinanzierbar sind – ohne dass dafür dauerhafte öffentliche Zuschüsse nötig sind oder der Berliner Landeshaushalt belastet wird. Mit dieser Studie liefern wir den entscheidenden nächsten Baustein für die Umsetzung der Vergesellschaftung.
Die erste Fassung unseres Vergesellschaftungsgesetzes ist da - vier Jahre, nachdem die Berliner*innen am 26.09.2021 für die Vergesellschaftung gestimmt haben. Hier könnt ihr unser Gesetz, die Begründung dazu sowie alle wichtigen Fakten zusammengefasst herunterladen.
Fünf Argumente warum das nur mit einer gemeinwirtschaftllichen Wohnraumversorgung zu schaffen ist.
Wir haben für euch das Wichtigste aus dem Abschlussbericht der Expert*innenkommission zusammengefasst und von juristischer Fachsprache in leichter verständliche Inhalte übersetzt.
Vergesellschaftung heißt Gemeinwirtschaft - wir haben die Ideen aus unserer Broschüre "Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft" weiterentwickelt. Die Broschüre legt dar, wie gemeinwirtschaftliche Selbstverwaltung aussehen kann, was es dabei zu beachten gilt und welche Möglichkeiten die Vergesellschaftung eröffnet.
Nach Artikel 15 des Grundgesetzes braucht es für die Vergesellschaftung ein Gesetz zur Überführung von Wohnimmobilien in Gemeineigentum (Vergesellschaftungsgesetz), das auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Unseren Entwurf findest du hier.
Gemeinsame Erklärung von Gewerkschaften, Mietervereinen und Organisationen der Zivilgesellschaft. Die breite Unterstützung von Gewerkschaften und Verbänden zeigt: Vergesellschaftung kommt aus der Mitte der Gesellschaft und wird gemacht für die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner!
„Werden auch wir morgen enteignet?” Diese Frage werfen Beilagen in den Mitgliederzeitschriften einiger Berliner Genossenschaften anlässlich der zweiten Sammelphase des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in den Raum. Viele Mitglieder sind nun verunsichert, doch die Antwort ist einfach: NEIN. Der Beschluss des Volksbegehrens nimmt Genossenschaften eindeutig von der Vergesellschaftung aus. Die Frage ist eher: Warum haben viele Genossenschaften heute Angst vor Gemeinwirtschaft?
Zur Lösung der Versorgungskrise am Berliner Wohnungsmarkt fordern wir Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Diese Broschüre erklärt ausführlich, was unter Gemeinwirtschaft zu verstehen ist, welche demokratischen Möglichkeiten sie bietet und wie die vergesellschafteten Wohnungen verwaltet werden sollen.
Organisiere dich, lerne deine Nachbar*innen kennen und gründe eine Mieter*inneninitiative! Wie das geht, zeigen wir dir in den Broschüre „Zusammentun! Wie wir uns gemeinsam gegen den Mietenwahnsinn wehren können“.
In diesem Informationsblatt ist der vollständige Wortlaut des Volksbegehrens abgedruckt, der während der Unterschriftensammlung in der Zeit vom 26. Februar 2021 bis zum 25. Juni 2021 für jede unterstüt- zungswillige Person einsehbar sein musste. Für die amtliche Information mussten wir unseren Beschlusstext etwas kürzen. Die längere Version ist allerdings weiterhin Grundlage unserer inhaltlichen Arbeit.