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Vergesellschaftungsverbot: Initiative kritisiert Vorstoß von Bauministerin Hubertz

Ein Mikrofon-Symbol

Anlässlich der Ankündigung von Bauministerin Verena Hubertz, ein Gesetz zum Verbot von Vergesellschaftungen „so schnell es geht“ auf den Weg zu bringen, kritisiert die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE):

„Ein Vergesellschaftungsverbot ist rechtlicher Unsinn – unser Grundgesetzes ermöglicht Vergesellschaftungen ausdrücklich. Mit diesem Vorstoß stellt sich die Bundesregierung klar gegen die Interessen die Mieter*innen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Stattdessen werden die Interessen großer Konzerne priorisiert. Mieten sollen nicht dazu dienen, Renditen an Aktionäre zu zahlen, das würde sich durch die Vergesellschaftung ändern,” erklärt Iman Al Nassre, Sprecherin der Initiative.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte bereits im Sommer Zweifel an der rechtlichen Umsetzbarkeit eines solchen Verbots geäußert. „Selbst die Bundesregierung glaubt nicht an ihr eigenes Gesetz“, so Al Nassre.

Rund 60 Prozent der Wähler*innen hatten sich am 26. September 2021 per Volksentscheid dafür ausgesprochen, dass alle profitorientierten Konzerne, die in Berlin mehr als 3000 Wohnungen besitzen, enteignet werden. Die betroffenen Wohnungen soll daraufhin eine Anstalt öffentlichen Rechts demokratisch verwalten.