Nach überschlägiger Schätzung beträgt der Vergesellschaftungswert der rund 210.000 zu
überführenden Wohnungen zum Bewertungsstichtag 2026 rund 15,2 Milliarden Euro, bei einer
Bandbreite von rund 14 bis 16,5 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 11,0 Milliarden Euro auf die
Gebäude und rund 4,2 Milliarden Euro auf den Boden. Die Gebäude werden nach dem
Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes bewertet, das auch bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer angewendet wird. Der Boden wird nach den Bodenrichtwerten der Jahre 2011 bis
2013 bewertet und mit der Inflation fortgeschrieben; die Bodenpreissteigerung seither bleibt
unberücksichtigt. Je Quadratmeter Wohnfläche entspricht das rund 1.190 Euro. Die Entschädigung
ist haushaltsneutral aus den Mieteinnahmen refinanzierbar: Nach Abzug der Kosten für Verwaltung,
Bewirtschaftung und Instandhaltung decken die heutigen Mieten die Zinsen für die gesamte
Bandbreite und lassen Raum für eine Tilgung über 100 Jahre.